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Was ist eine Patientenverfügung?

Unter einer Patientenverfügung versteht man eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Behandlungen in einer Ausnahmesituation gewünscht oder abgelehnt werden. Sie tritt in Kraft, sobald die betroffene Person ihren Willen nicht mehr äußern kann.

 

Typische Inhalte sind:

  • Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen
  • Regelungen zu künstlicher Ernährung oder Beatmung
  • Schmerz- und Palliativtherapie
  • Wünsche zur Notfall- und Intensivmedizin

Eine klar formulierte Patientenverfügung sorgt dafür, dass medizinische Teams und Angehörige im Ernstfall genau wissen, was die betroffene Person möchte.

Patientenverfügung Österreich – rechtliche Grundlagen

In Österreich ist die Patientenverfügung seit 2006 gesetzlich geregelt. Es gibt zwei Arten:


Beachtliche Patientenverfügung

Empfehlungscharakter – sie soll berücksichtigt werden, ist aber nicht bindend.


Verbindliche Patientenverfügung

Rechtsverbindlich – sie muss umgesetzt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für eine verbindliche Patientenverfügung in Österreich gelten klare Anforderungen:

  • Ärztliche Beratung und Aufklärung
  • Schriftliche Erstellung
  • Notarielle, anwaltliche oder gerichtliche Beglaubigung
  • Erneuerung mindestens alle 8 Jahre
     
Notar beglaubigt eine Patientenverfügung

Patientenverfügung

Bedeutung, Ablauf & Kosten

Patientenverfügung Österreich Kosten – womit muss man rechnen?

Die Patientenverfügung Österreich Kosten richten sich nach Aufwand, Beglaubigung und medizinischer Beratung.
 

Typische Kostenbereiche:

  • Ärztliche Aufklärung: 50–150 €
  • Beglaubigung (Notar, Anwalt oder Gericht): 60–300 €
  • Gesamtkosten: 150–500 €

Online-Tools und Formulare sind oft kostenlos, ersetzen jedoch nicht die erforderliche Beglaubigung bei einer verbindlichen Verfügung.

Anleitung

So setzen Sie Ihre Wünsche durch – Schritt für Schritt

Diese Anleitung dient als rechtlich fundierte Orientierung, um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall wirklich angewendet wird.

1. Aufklärung

Medizinische Aufklärung einholen
Gesetzlich vorgeschrieben für die verbindliche Verfügung.
Ein Arzt klärt über:

  • Auswirkungen medizinischer Maßnahmen
  • Alternativen
  • Risiken und Folgen

Ohne diese Aufklärung ist die Verfügung nicht verbindlich.

2. Formulierung

Klare schriftliche Formulierung
Formulieren Sie eindeutig:

  • welche Behandlungen abgelehnt werden
  • welche Maßnahmen erlaubt sind
  • in welchen Situationen die Anweisungen gelten

Wichtig: Je präziser, desto rechtssicherer.

3. Beglaubigung

Rechtliche Beglaubigung durchführen
Für volle Rechtsgültigkeit ist eine Beglaubigung notwendig:

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Patientenanwaltschaft
  • Gerichtliche Beglaubigung

Diese bestätigt, dass Sie einsichtsfähig und freiwillig handeln.
 

4. Hinterlegung

Dokument mehrfach hinterlegen
Damit die Patientenverfügung im Ernstfall sofort gefunden wird:

  • Kopie bei Angehörigen
  • Kopie beim Hausarzt
  • Hinterlegung bei Notar oder Anwalt
  • Registrierung in offiziellen Systemen (z. B. elektronisches Patientenverfügungsregister)

Eine nicht auffindbare Verfügung ist im Ernstfall wertlos.
 

5. Aktualisierung

Regelmäßig erneuern (mindestens alle 8 Jahre)
Für die verbindliche Patientenverfügung verpflichtend, für beachtliche empfehlenswert.
Regelmäßige Erneuerung erhöht die Akzeptanz durch medizinisches Personal.

6. Absicherung

Kombination mit Vorsorgevollmacht
Ernennen Sie zusätzlich eine Person, die Ihre Entscheidungen durchsetzen darf – falls Auslegungsspielräume bestehen.

Vorteile einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bietet klare Vorteile – sowohl rechtlich als auch emotional:

  • Sicherstellung persönlicher medizinischer Wünsche
  • Entlastung von Angehörigen und Ärzten
  • Schutz vor unerwünschten Behandlungen
  • Selbstbestimmung auch in kritischen Situationen
  • Rechtliche Verbindlichkeit bei korrekter Erstellung
     

Fazit

 

Die Patientenverfügung in Österreich ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie definiert klar, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden und sorgt für Sicherheit in schwierigen Situationen. Die Kosten sind überschaubar, und eine rechtssichere Erstellung bietet wertvollen Schutz für Betroffene und Angehörige.

 

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung

Verbindliche Dokumente müssen alle 8 Jahre erneuert werden. Beachtliche Verfügungen sind theoretisch unbegrenzt gültig, sollten aber regelmäßig aktualisiert werden.
 

Nur die verbindliche Form benötigt eine Beglaubigung. Die beachtliche Patientenverfügung kommt ohne aus, ist aber weniger rechtskräftig.

Am besten bei Angehörigen, beim Hausarzt oder in einem offiziellen Register. Eine Kopie sollte leicht auffindbar sein.

Ja, jedoch ist eine ärztliche Aufklärung für die verbindliche Version verpflichtend.

Ärzte entscheiden nach medizinischen Standards, gemeinsam mit Angehörigen oder einem gesetzlichen Vertreter.

Ja, Änderungen und Widerrufe sind jederzeit möglich.

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